Umstellungen in SAP ERP nach dem Brexit
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht, welche Einstellungen zu überprüfen sind.
Grundeinstellungen im Customizing
Im SAP-Customizing der allgemeinen Einstellungen für Großbritannien ist das Kennzeichen „Mitglied der EU“ zu entfernen.

Im Customizing des Außenhandels müssen ebenfalls die länderrelevanten Daten für Großbritannien angepasst werden. INTRASTAT-Meldungen sind nur für Länder der Europäischen Gemeinschaft relevant und daher dann eben nicht mehr für Großbritannien. Da es sich nach einem Brexit um einen Handel mit einem Drittland, also um grenzüberschreitenden Warenverkehr, handelt, ist dafür eine EXTRASTAT-Meldung verpflichtend.
Zoll- und Versandpapiere nach dem Brexit
Wenn Großbritannien nicht mehr zur EU gehört, ist die zollrechtliche Abwicklung wie mit einem Drittland zu behandeln. Hier können dann die bisherigen Papiere aus der Exportabwicklung genutzt werden.
Umstellung der Steuerfindung
Neben den zollrechtlichen Umstellungen gibt es auch steuerrechtliche Einstellungen, die ebenfalls angepasst werden müssen. Wenn Sie im SD-Kundenauftrag automatisch das Steuerkennzeichen ermitteln, muss für Ihre britischen Kunden zukünftig ein anderes Steuerkennzeichen gefunden werden. Denn bei dem ungeregelten Austritt von Großbritannien aus der europäischen Union handelt es sich in Zukunft bei Lieferungen von Produkten und Dienstleistungen nicht mehr um einen steuerfreien innergemeinschaftlichen Verkehr, sondern um ein Exportgeschäft. Eine steuerfreie Ausfuhr müssen Sie dann mit den entsprechenden Zollunterlagen belegen.
Neben den notwendigen Customizing-Einstellungen und dem neuen Konditionssatz für die Steuerfindung müssen auch die entsprechenden Stammdaten gepflegt werden. Dies kann Kunden- und Lieferantenstammdaten, aber auch Werksdaten betreffen.
Neben dieser Umstellung zur Ermittlung des Steuerkennzeichens, gibt es eine weitere gesetzliche Vorgabe aus Großbritannien: Seit dem 1. April 2019 müssen entsprechende Unternehmen ihre Mehrwertsteuerdaten elektronisch an die britische Steuerbehörde HMRC übermitteln (MTD VAT). Diese Umstellung erfolgt allerdings unabhängig von einem Austritt Großbritanniens aus der EU.
Präferenzabwicklung
Die Ermittlung des Warenursprungs wird nach dem harten Brexit auch anders ablaufen müssen. Insbesondere müssen die Ursprungserklärungen für alle Vorprodukte aus GB angepasst werden. Hier ist vor allem in der Übergangsphase auch noch zu prüfen wie UK-Ware, die vor dem Brexit importiert wurde und damit EU-Ursprung hat, von UK-Ware nach dem Brexit getrennt werden kann, die dann einen Drittlandsstatus hat.
Weitere Funktionen und Themen
Die oben beschriebenen Einstellungen stellen das Minimum dar, um die notwendigen Änderungen der gesetzlichen Anforderungen abzudecken. Aber es kann auch weitere Auswirkungen geben, die zu Umstellungen im System führen. Verzögerte und längere Zollabwicklungen führen zu späteren Lieferterminen, was wiederum in der Versandterminierung und in Parametern der Disposition zu berücksichtigen ist.
Des Weiteren kann es für Unternehmen Sinn machen, Gesellschaften in UK bzw. außerhalb Großbritanniens zu gründen, was umfangreiche Änderungen der Organisationseinheiten in SAP nach sich zieht.